kib-info 17; Eisenbahnspezifische Bauprodukte und Bauarten
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Grundsätzlich dürfen Bauprodukte bei den Eisenbahnen des Bundes (EdB) und Bahnen, die eine Sicherheitsgenehmigung besitzen, nur verwendet und Bauarten nur angewendet werden, wenn sie zuvor vom Eisenbahn-Bundesamt zugelassen worden sind.
DIe Verwendung von Bauprodukten im eisenbahnspezifischen Bereich unterliegt diversen Regularien, die sowohl europäisch als auch national geprägt sind. Wohingegen die Anwendung von Bauarten rein national reguliert ist.
Der Fokus der VDEI-INFO Konstruktiver Ingenieurbau Nr. 17 liegt auf der Beschreibung der Regeln, die die Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung (EIGV) vorgibt. Es werden aber auch die Aspekte beleuchtet, die bei Verwendung europäisch reglementierter Bauprodukte oder auch der Verwendung von Bauprodukten und Anwendung von Bauarten im Geltungsbereich der Landesbauordnungen zu beachten sind.
Dateiname: | kib-info17_Bauprodukte.pdf |
Dateigröße: | 1.93 MB |
Dateityp: | application/pdf |
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Erstellungsdatum: | 07-24-2020 |
Datum der letzten Aktualisierung: | 03-03-2021 |